Wahlen

Wählerevidenz:

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl müssen Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen. Eine einmal erfolgte Eintragung ist im Anschluss zehn Jahre lang gültig.

Weitere Links zu diesem Thema

  • HELP.GV.AT - Allgemeine Infos über die Wählerevidenz

Wahlkarten:

Für die Ausübung des Wahlrechts im Ausland bzw. falls Sie am Wahltag nicht in dem für Sie zuständigen Wahllokal wählen gehen können benötigen Sie eine Wahlkarte (= ein Kuvert mit Stimmzettel und Kandidatenliste). Als AuslandsösterreicherIn können Sie Ihre Wahlkarte über die österreichischen Vertretungsbehörden anfordern.

Zuständig