Volksbegehren

Zur Zeit gibt es auch folgende Unterstützungserklärunge zu unterschreiben. Wenn genügend Eintragungen für eine Unterstützungserklärung zusammenkommen, wird es erst zu einem Volksbegehren kommen. 

Personen die bereits die Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für diese Volksbegehren keine Eintragung mehr tätigen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Die Unterschrift ist in jeder Gemeinde oder mit der Handysignatur online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren möglich.

Stimmberechtigt ist, wer am letzen Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Zur Zeit mögliche Unterstützungserklärungen sind: