Solar- bzw. Photovoltaikanlagen

Richtlinien:

Die Marktgemeinde Eggern gewährt unter folgenden Voraussetzungen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Anschaffungskosten von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen:

  1. Gefördert wird die erstmalige Anschaffung von Solar- oder PV-Anlagen, die der Warmwasserbereitung, Raumtemperierung und/oder der Stromerzeugung von Wohngebäuden in der Marktgemeinde Eggern dienen.
  2. Der Zuschuss ist einmalig und nicht rückzahlbar. Er beträgt 20 % der Anschaffungskosten (ohne Montage) der Kollektoroberfläche inkl. MwSt. höchstens € 400,-- pro Anwesen.
  3. Zuschusswerber können Einzelpersonen oder Familien sein, die ihren ordentlichen Wohnsitz in der Marktgemeinde Eggern haben oder diesen ebenda gründen wollen.
    Die Liegenschaft, auf der sich die geförderte Solar- bzw. PV-Anlage befindet, muss vom Zuschusswerber nach Inbetriebnahme der zu fördernden Anlage ganzjährig bewohnt werden.
  4. Der Zuschuss wird nur über schriftliches Ansuchen an den Gemeinderat gewährt. Das Ansuchen ist binnen sechs Monaten ab Datum der Rechnung über die Lieferung der Kollektoroberfläche einzubringen.
    Dem Ansuchen ist als Nachweis die saldierte Rechnung über die Kollektoroberfläche anzuschließen.
  5. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Genehmigung durch den Gemeinderat auf ein Konto des Zuschusswerbers.

Zuständig

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