Kastrationspflicht für Katzen - Strafen bis zu € 3.750,- möglich

Kastrationspflicht für Katzen - Strafen bis zu € 3.750,- möglich

Um unsägliches Katzenleid zu verhindern, gibt es seit 1.1.2005 in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen.

Der Gesetzestext beinhaltet Folgendes:
Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.“
Die Ausnahme „bäuerliche Haltung“ wird jedoch von vielen missverstanden. Laut Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit sind nur scheue, verwilderte Streunertiere von der Kastrationspflicht ausgenommen.

Das heißt für den Katzenbesitzer:
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 Katzen mit Freigang müssen prinzipiell kastriert sein.
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 Landwirte müssen ihre eigenen Katzen kastrieren lassen.
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 Reine Wohnungskatzen (auch Rassekatzen) dürfen nicht vermehrt werden.
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 Gezüchtet werden dürfen nur Katzen aus einer registrierten Zucht.

Vorteil von kastrierten Katzen für uns Menschen:
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 Kastrierte Tiere sind gesündere und bessere Jäger von Mäusen, Ratten und ähnlichen Tieren.
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 Die Kosten für die Katzenkastrationen sind geringer, als eine immer größer werdende Kolonie mit Nahrung zu versorgen.
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 Eine kastrierte und somit stabile Katzengruppe verteidigt ihr Revier gegen unkastrierte Neuzugänge.
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 Übelriechendes Markieren entfällt.
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 Kein Zuwachs von unerwünschtem Katzennachwuchs. Daraus resultieren Nachbarschaftsstreitereien erübrigen sich.

Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht können Strafen bis zu € 3.750,— drohen.

21.05.2015