Kanalgebühren

Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage wird der Einheitssatz beim Schmutzwasserkanal mit € 2,00 und bei Einleitung von Niederschlagswässern in das Kanalsystem ein um 10 % erhöhter Einheitssatz von € 2,20 festgesetzt. (exkl. Ust)

Grundlage für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren bilden die Bestimmungen des § 5a des NÖ-Kanalgesetzes 1977.